Nein. Die bei einer Scheidung festgelegten Kinderunterhaltsbeiträge sollen den ordentlichen Unterhaltsbedarf der Kinder decken. Laut Gesetz muss der Unterhaltspflichtige nur bei unvorhergesehenen aus­serordentlichen Bedürfnissen eines Kindes einen Extrabeitrag leisten. Dabei kann es sich zum Beispiel um hohe Arzt- oder Zahnarztrechnungen oder aus-ser­ordentliche Schulkosten handeln. Die Kosten für Ferien sind keine unvorhergesehenen ausserordentliche Bedürfnisse.