Nein. Spricht das Gesetz von Ferien, meint es eine zusammenhängende Erholungsperiode. Ferien müssen also mindestens in Wochen bezogen werden. Es ist nicht zulässig, den jährlichen Ferienanspruch auf einzelne Tage zu verteilen. Ferien müssen zudem so festgelegt werden, dass sie gut geplant werden können. Betriebe dürfen das Personal nicht kurzfristig oder gar von einem Tag auf den anderen in die Ferien schicken.