Nein. Unberechtigt parkierte Autos dürfen nur dann auf Kosten eines Falschparkierers abgeschleppt werden, wenn dies verhältnismässig ist. Das ist nicht der Fall, wenn dem Grundeigentümer durch das widerrechtliche Abstellen eines Fahrzeugs kein Nachteil entsteht oder wenn der fehlbare Fahrzeuglenker problemlos ausfindig gemacht werden könnte. Sie müssen die Rechnung daher nicht bezahlen.