Nein. Laut Gesetz müssen sich nur Verwandte in auf- und absteigender Linie in einer finanziellen Notlage unterstützen – also etwa Kinder, Enkel, Eltern oder Grosseltern. Und dies nur, wenn der Unterstützungs­pflich­tige in sehr guten finan­ziellen Verhältnissen lebt. Sie müssen also keine Angst davor haben, dass Sie irgendwann für Ihren Bruder zahlen müssen.