Nein. Sie als Mieter können entscheiden, ob Sie selber putzen wollen oder die Wohnung von je­mandem putzen lassen möchten. Ausnahme: Im Mietvertrag steht ausdrücklich, dass Mieter die Wohnung besenrein ab­geben und zusätzlich eine Reinigungspauschale pro Quadratmeter zahlen müssen. Die Pauschale darf aber nicht höher sein als die tatsächlichen Reinigungskosten. Solche Vertragsklauseln sind vor allem in der Nordwestschweiz verbreitet.