Nein. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Mammut steht ausdrücklich, dass die «gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen» gelten. Eine Reparatur im Garantiefall sieht das Gesetz aber nicht vor. Der Verkäufer muss ­Ihnen entweder eine tadellose neue Jacke geben oder den Kaufpreis zurückerstatten. Eine Reparatur müssen Käufer nur akzeptieren, wenn die gesetzliche Ga­rantie im Kaufvertrag ausdrücklich wegbedungen und vereinbart wurde, dass mangelhafte Ware repariert werde.