Nein. Es ist unzulässig, dem Angestellten schlechtere Kündigungsbedingungen einzuräumen als dem Arbeitgeber. Die Kündigungsfristen und -bedingungen müssen für beide gleich sein. Deshalb brauchen Sie keine Angst vor ­einer Konventional­strafe zu haben, falls Sie in den ersten zwei Jahren des Arbeitsverhältnisses kündigen.