Nein. Mit Ihrer Bewerbung für die Wohnung haben Sie lediglich Ihr Interesse an Vertragsverhandlungen mit dem Vermieter bekundet. Ein Vertrag ist mit dem Zuschlag des Vermieters noch nicht zustande gekommen. Der Vermieter hat Ihnen nach seiner mündlichen Zusage schriftliche Vertragsexemplare zur Unterzeichnung zukommen lassen. Das bedeutet: Auch er ging davon aus, dass der Vertrag erst nach der Unterzeichnung gültig ist. Sie schulden dem Vermieter somit keine Entschädigung.