Nein. Ein Käufer, der Garantieansprüche geltend machen will, muss beweisen können, wann und bei wem er den defekten Gegenstand erworben hat. Diesen Beweis kann man mit dem Kaufbeleg erbringen. Die Originalquittung ist dafür nicht zwingend erforderlich. Eine Kopie oder ein digitaler Beleg reichen als Beweismittel aus.