Nein. Das Gesetz sieht keine Mahngebühren vor. Diese sind deshalb nur dann geschuldet, falls sie in einem Vertrag unter den Parteien betragsmässig vereinbart wurden. Das war bei Ihnen nicht der Fall. Zwar können auch Allgemeine Geschäftsbedingungen Bestandteil eines Vertrags sein. Sie mussten jedoch nicht davon ausgehen, dass die AGB des Verkäufers einen Verweis auf weitere AGB eines Inkassobüros enthalten. Deshalb wurden die Inkasso-AGB nicht Bestandteil des Kaufvertrags. Es ist Konsumenten nicht zumutbar, dass sie seitenlange AGB nach Verweisen auf AGB eines anderen Unternehmens durchsuchen müssen. Fazit: Sie müssen die Mahngebühren nicht zahlen.