Ja. Laut Gesetz darf für den Fall einer Vertragsverletzung eine Konventionalstrafe vereinbart werden. Wenn Sie die Kastration der Katze unterlassen, müssen Sie deshalb die ganze im Kaufvertrag festgelegte Strafe zahlen. Ein Gericht kann zwar eine übermässig hohe Konventionalstrafe reduzieren. Die Konventionalstrafe in Ihrem Kaufvertrag kann aber nicht als übermässig hoch bezeichnet werden.