Nein. Der Käufer muss ­Ihren Mietvertrag übernehmen. Er dürfte den Mietzins erst auf den nächstmöglichen Kündigungstermin erhöhen. Er muss Ihnen die Vertrags­änderung mindestens zehn Tage vor Beginn der Kündigungsfrist mit dem amtlichen Formular mitteilen und sie begründen. Ist der neue Zins missbräuchlich, können Sie ihn innert 30 Tagen bei der lokalen Schlichtungsbehörde anfechten.