Nein. Angestellte können jederzeit ein vollständiges Arbeitszeugnis verlangen. Darin müssen die das ­ganze Arbeitsverhältnis prägenden Tätigkeiten und die wichtigsten Funktionen detailliert aufgelistet sein. Dazu kommt eine Beurteilung der Leistung und des Verhaltens. Beharren Sie also auf einem vollstän­digen Zeugnis. Kommt der Betrieb dem nicht nach, können Sie Ihren Anspruch gerichtlich durchsetzen.