Nein. Auch nach einem Totalschaden bleiben Sie Eigentümer Ihres Fahrzeugs. Falls Sie das Auto behalten oder selber verkaufen wollen, kann die Versicherung bei der Auszahlung des Schadens aber den Restwert des Wagens vom Zeitwert abziehen. Denn Ihr Auto hat trotz Totalschaden noch einen Restwert. Den vollen Zeitwert des Autos zum Zeitpunkt des Unfalls müsste die Versicherung Ihnen nur zahlen, wenn Sie ihr den Wagen abtreten.