Nein. Gegen das Auswechseln der Schlösser können Sie zwar nichts unternehmen, aber zahlen müssen sie nicht dafür. Als Mieter wären Sie nur dazu verpflichtet, wenn zu befürchten wäre, dass sich ein allfälliger Finder der Schlüssel Zugang zum Haus bzw. zu Ihrer Wohnung verschaffen könnte. Da Sie den Schlüsselbund aber beim Wandern verloren haben und die Schlüssel keiner Adresse zugeordnet werden können, besteht keine Gefahr, dass ein Finder die Schlüssel missbrauchen könnte.  

Wären Ihnen aber die Schlüssel mitsamt Ausweisen gestohlen worden, könnte der Wohnungsschlüssel problemlos Ihrer Wohnung zugeordnet werden. Dann müssten Sie dem Vermieter die Kosten fürs Auswechseln der Schlösser ersetzen. Solche Kosten deckt die Privathaftpflichtversicherung.

Tipp: Kaufen Sie für ­Ihren Schlüsselbund eine Fundmarke – so kommt ein verlorener Schlüsselbund zu Ihnen zurück, sofern ein Finder ihn in ­einen Briefkasten wirft.