Ja. Grundsätzlich ist der Vermieter frei, wem und zu welchen Bedingungen er die Wohnung vermieten will. Ausnahmen: Er verlangt einen zu hohen Mietzins. Oder die Miete wird mit einem anderen Geschäft gekoppelt, das damit in keinem Zusammenhang steht. Zwischen der Miete einer Wohnung und der Miete eines Parkplatzes in derselben Liegenschaft besteht aber ein direkter Zusammenhang.

Der Vermieter könnte den Abschluss eines Mietvertrags für eine Wohnung zum Beispiel auch davon abhängig machen, ob der Mieter die Hauswartung übernimmt – oder ob er eine Privathaftpflichtver­sicherung abschliesst.