Nein. Wenn Sie nichts anderes abgemacht haben, muss Ihre Freundin weiterhin die Hälfte des Miet­zinses zahlen. Und da Sie den Mietvertrag gemeinsam unterschrieben haben, haftet sie auch dem Vermieter gegenüber solidarisch. Das bedeutet: Der Vermieter kann den Mietzins sowohl von Ihnen als auch von Ihrer Freundin einfordern.