Nein. Die Verschlechterung des Sehvermögens ist in der Regel altersbedingt.Deshalb fällt dies nicht in den Verantwortungsbereich des Arbeitgebers. Die Spezialbrille benötigen Sie aufgrund der nachlassenden Sehschärfe ohnehin – auch ausserhalb Ihres Arbeitsplatzes. Die Anschaffung ist somit nicht auf die Arbeit zurück­zuführen. Deshalb müssen Sie die Brille aus ihrer eigenen Tasche zahlen.

Tipp: Je nach Art der ­Sehschwäche übernimmt allenfalls Ihre Krankenversicherung einen Teil der Kosten.