Nein. Die Kinder Ihres Sohns waren gesetzliche Erben. Sie alle schlugen die Erbschaft aus. Geschieht dies, wird die Erbschaft konkursamtlich liquidiert. Sie und Ihr Mann treten nicht an die Stelle Ihrer ­Enkel. Sie müssen das Erbe daher auch nicht ausschlagen. Bleibt in der Liquidation durch das Konkursamt nach Deckung aller Schulden noch etwas übrig, ­würden Ihre Enkel diesen Überschuss erhalten.