Nein. Die sogenannte «eingetragene Partnerschaft» gibt es nur für gleich­geschlechtliche Paare. Das Konkubinat ist gesetzlich nicht geregelt. Sie und Ihr Partner haben aber die Möglichkeit, in ­einem Konkubinatsvertrag Vereinbarungen zu treffen. Ei­nige Punkte, die Sie darin regeln können: 

Inventar: Auflistung, was wem gehört. 

Wohnverhältnisse: Aufteilung der Wohnkosten und Regelung für den Fall einer Trennung. 

Hausarbeit: Aufteilung der Aufgaben und allfällige Entschädigungen. 

Arbeitsentschädigung: Regelung des Lohns für den Partner, wenn er im Betrieb des anderen mitarbeitet. 

Alimente: Regelung, ob im Fall einer allfälligen ­Trennung der eine Partner dem anderen Alimente schuldet. 

Gut zu wissen: Es ist möglich, Ihren Partner in Ihrem Testament zu begünstigen. Erkun­digen Sie sich ausserdem bei Ihrer Pensionskasse, ob und unter welchen Bedin­gungen Sie Ihren Partner begüns­tigen können.