Ja. Sie können beim Gericht ein gemeinsames Scheidungsbegehren stellen und eine Scheidungsvereinbarung einreichen. Im «Saldo»-Ratgeber finden Sie dazu einige Mus­tervorlagen und die nötigen Erläuterungen. 

Wenn Sie den vom ­Gericht verlangten Kostenvorschuss nicht be­zahlen können, haben Sie die Möglichkeit, ein Gesuch um unent­geltliche Rechts­pflege zu ­stellen. Es wird ­Ihnen ­bewilligt, wenn Ihr Einkommen nicht reicht, um ­neben den nötigen Haus­halts­ausgaben auch noch Gerichtskosten zu bezahlen.