Für ein Testament muss man nicht zum Notar. Es ist gültig, wenn es vollumfänglich von Hand geschrieben, datiert und unterzeichnet wird. Jeder Ehepartner kann also sein eigenes Testament ver­fassen. Man kann es jederzeit ändern oder wider­rufen, wenn sich die Verhältnisse ändern. Möchten Sie und Ihre Frau aber lieber einen für beide verbind­lichen Vertrag abschliessen, müssen Sie beim Notar ­einen Erbvertrag unterzeichnen. Dieser kann dann nur im gegenseitigen Einverständnis geändert oder aufgehoben werden.