Nein. Ihre Eltern haben ­einen Anspruch auf ein Viertel des Nachlasses, weil Sie und Ihr Mann keine Kinder haben. Auf dieses Viertel können Ihre Eltern selbstverständlich verzichten. Damit der Verzicht rechtlich verbindlich ist, genügt aber ein E-Mail nicht. Es braucht dazu ­einen vom Notar beur­kundeten Erbvertrag, den Sie und die Eltern unterschreiben müssen.

Im Rahmen eines solchen Vertrages können Sie und Ihr Mann einander Ihr ganzes Vermögen zukommen lassen und Ihre Eltern gleich­zeitig auf ihren Teil verzichten.