Nein. Ein mündlicher Kaufvertrag ist zwar genauso verbindlich wie ein schrift­licher. Im konkreten Fall können Sie jedoch trotz der mündlichen Zusage auf den Kauf verzichten. Grund: Wird abgemacht, dass der Verkäufer dem Käufer zur Bestätigung zusätzlich einen schriftlichen Vertrag zum Unterzeichnen zukommen lässt, kommt der Kaufvertrag erst zustande, wenn beide Parteien unterschrieben haben.