Ja. Stockwerkeigentümer dürfen das äussere Erscheinungsbild des Hauses nicht eigenmächtig verändern. Sie dürfen deshalb nur dann eine Katzenleiter montieren, wenn die anderen Eigentümer damit einverstanden sind. Ausserhalb der jährlichen Versammlung ist dies mit einem Zirkularbeschluss möglich, falls sämtliche Eigentümer zustimmen. An der Eigentümerversammlung genügt die Mehrheit der anwesenden und vertretenen Eigentümer, die zugleich über den grösseren Wertanteil verfügen, sofern den ablehnenden Eigentümern durch das Anbringen einer Katzenleiter keine Nachteile entstehen.