Nein. Auch mündliche Mietverträge sind gültig. Wurde vertraglich nichts abgemacht, gilt bezüglich Kündigungsfristen und Termine das Gesetz.

In Ihrem Fall geht es um  die Geschäftsmiete. Ihre Kollegin kann deshalb nur mit einer Frist von 6 Monaten kündigen, jeweils auf einen ortsüblichen Termin oder per Ende einer dreimonatigen Mietdauer. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Miete ­einen einzelnen möblierten Raum oder eine umfangreichere Praxis betrifft. Mit der Kündigung im Februar endet das Miet­verhältnis somit frühestens im August. So lange muss die Kollegin Miete zahlen – es sei denn, es ­findet sich schon früher ein anderer Untermieter.