Ja. Wenn Sie die Erbschaft ausschlagen, geht Ihr Teil an Ihre Kinder. Aber: Ihre Gläubiger können die ­Ausschlagung innert sechs Monaten beim Gericht ­anfechten, sofern Sie deren Forderungen nicht sicherstellen.

Bei einer Anfechtung ­würde das Gericht eine amtliche Liquidation anordnen. Das heisst: Aus ­Ihrer Erbschaft würden zuerst die Forderungen der Gläubiger beglichen. Nur der Rest ginge dann an die Kinder.