Nein. Sie können zwar beim Gericht eine Anpassung der Unterhaltsbeiträge verlangen, wenn Ihr Kind nicht mehr darauf angewiesen ist. Zulasten des Kindes ist das aber nur für die Zukunft möglich, nicht für das vergangene Jahr. 

Das gilt nicht für den umgekehrten Fall: Sind die Kinderunterhaltsbeiträge zu tief, kann eine Erhöhung bis zu einem Jahr rückwirkend verlangt werden.