Nein. Denn Sie haben damals nicht Privatkonkurs gemacht. Nur Schuldner, die aufgrund eines Konkursverlustscheins erneut betrieben werden, können sich bei einer späteren Betreibung mit der Formulierung «Ich erhebe Rechtsvorschlag, weil ich zu keinem neuen Vermögen gekommen bin» wehren. Suchen Sie aber das Gespräch mit dem Gläubiger. Kennt dieser Ihre finanziellen Verhältnisse und ist absehbar, dass er bei einer erneuten Pfändung leer ausgehen würde, verzichtet er möglicherweise auf weitere Schritte.