Ja. In einem ersten Schritt müssen Sie beim Gericht am Sitz des Arbeitgebers Ihres Mieters ein Arrestbegehren stellen. Bewilligt das Gericht Ihr Gesuch, wird es einen Arrestbefehl an das zuständige Be­treibungsamt erlassen. Anschliessend sperrt das ­Betreibungsamt den das ­Existenzminimum übersteigenden Teil des Lohns Ihres Mieters. Danach können Sie ihn innert zehn Tagen am Arrestort betreiben.