Nein. Sie sind darauf an­ge­wiesen, dass Ihre Geschwister Ihnen freiwillig ent­gegenkommen und Ihre ­Arbeit entsprechend hono­rieren. 

Einen Rechtsanspruch auf eine angemessene Entschädigung hätten Sie nur dann, wenn Sie mit Ihrer Mutter zusammengelebt hätten. Oder wenn Ihre Mutter Ihnen in einem Vertrag oder in ­einem Testament eine Entschädigung für Ihre Dienste zugesprochen hätte.