Ja, falls im Kaufvertrag die gesetzliche Garantie nicht ausdrücklich wegbedungen wurde. Laut Gesetz können Sie vom Verkäufer der Katze eine Reduktion des Kaufpreises verlangen oder die Katze gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben.

Wichtig: Sie sollten dem Verkäufer sofort einen eingeschriebenen Brief schicken und Ihre Forderung stellen. Mängelrügen muss man sofort nach Kenntnis erheben.