Ja. Ein Vergleich vor dem Friedensrichter hat die Wirkung eines rechtskräftigen Entscheids. Kommt der Handwerker seiner Verpflichtung trotz Mahnung nicht nach, können Sie beim zuständigen Gericht an Ihrem Wohnort ein Vollstreckungsgesuch einreichen. Der Richter wird dann anstelle des Handwerkers die Betreibung löschen lassen. Dem Gesuch müssen Sie den Vergleich, den Erledigungsentscheid des Friedensrichters, die Mahnung und den Beleg für Ihre Zahlung an den Handwerker beilegen.