Nein. Eine Betriebsübernahme berechtigt in der Regel weder den neuen Eigentümer der Firma noch dessen Kunden, Verträge vorzeitig zu kündigen. Bestehende Verträge laufen also unverändert weiter. Denn durch den Verkauf des Fitness­studios änderte sich an der angebotenen Dienstleistung nichts. Folglich sind Sie nach wie vor an die Laufzeit des Vertrags gebunden.