Nein. Sie selbst können keine Ersatzeltern bestimmen. Die elterliche Sorge fällt aber auch nicht automatisch dem Vater Ihrer Kinder zu, wenn Sie sterben. In diesem Fall entscheidet die Kindesschutzbehörde, wer das Sorgerecht bekommt. Der Entscheid richtet sich nach dem Kindeswohl. 

Immerhin: Sie können schriftlich festhalten, wen Sie im Falle Ihres Todes als Vormund der Kinder vorschlagen. Die Behörde muss Ihren Wunsch zwar nicht befolgen, aber zumindest prüfen.