Nein. Sie haben zwar für die Aufbewahrung Ihrer Jacke etwas bezahlt. Die Disco konnte aber davon ausgehen, dass der unehrliche Finder der Besitzer der Jacke war. Die Disco trifft kein Verschulden. Sie müssen den Verlust daher selbst tragen. 

Anders wäre es, wenn der Angestellte der Disco fälschlicherweise jemandem Ihre Jacke mitgegeben hätte, weil er zum Beispiel eine 9 für eine 6 hielt. Dann wäre die Disco haftbar und müsste Ihnen den Zeitwert der Jacke er­setzen.