Nein, in der Regel nicht. Befristete Verträge ­sehen normalerweise keine Kündigungsfrist vor. Der Vertrag endet bei Ablauf automatisch. Er könnte nur in Ausnahmefällen ge­kündigt werden – und zwar fristlos. Dies etwa dann, wenn der Betrieb trotz Mahnung den Lohn nicht zahlt. Eine vorzeitige Auflösung im gegenseitigen Einvernehmen ist jederzeit möglich.