Ja. Laut Gesetz beträgt die Gewährleistungsfrist für gekaufte Waren zwei Jahre. Die Frist darf aber verkürzt werden – allerdings nur dann, wenn Material für Geschäftszwecke gekauft wurde und nicht für den privaten Gebrauch. Das war bei ­Ihnen der Fall, da Sie das Material für Ihr ­Ge­- schäft kauften. Deshalb durfte die Garantie per Vertrag auf ein Jahr verkürzt werden.