Ja. Normalerweise trägt in einem Zivilprozess die unterliegende Partei die Gerichtskosten. Bei einer Erbteilungsklage gewinnt oder verliert in der Regel aber keine Partei vollständig. Denn letztlich erhalten sowohl Kläger wie Beklagte ihren Anteil am Erbe. Folglich kann das Gericht die Gerichtskosten nach seinem Ermessen auf die Erben aufteilen. Die Kosten richten sich nach dem Streitwert und dem Aufwand. Sie ­können bei sechsstelligen Erbschaften schnell meh­rere Zehntausend Franken betragen.