Nein. Der Steuerwert ist für Liegenschaften wenig aussagekräftig. Bewertungsmassstab ist normalerweise der Verkehrswert zum Zeitpunkt der Erbteilung. Die Erben können den Anrechungswert aber frei festlegen, sofern sie sich unterweinander einig sind. Bei Uneinigkeit empfiehlt sich eine Schätzung durch einen unabhängigen Experten.