Nein. Die Kinder müssen einem Ehe- und Erbvertrag nicht zustimmen. Der Vertrag ist mit der Unterschrift der beiden Ehegatten rechtsgültig.

Ihre Tochter könnte aber nach dem Tod eines Elternteils verlangen, dass sie ihren gesetzlichen Pflichtteil von drei Vierteln des gesetzlichen Erbteils erhält.

Das lässt sich mit einem neuen Erbvertrag verhindern, den auch Ihre Tochter mitunterzeichnet und in welchem sie beim Tod des zuerst versterbenden Elternteils ausdrücklich auf ihren Pflichtteil verzichtet.