Nein. Ein Testament kann man widerrufen. Beispielsweise dadurch, dass man es vernichtet. Das Zerreissen eines Testaments ist ein ­klarer Ausdruck des Willens, es zu widerrufen. Das Gleiche gilt, wenn man ein Testament verbrennt, wegwirft oder unleserlich macht. Ein Testament kann auch durch ein später ­geschriebenes Testament widerrufen werden.

Gültig ist ein Testament dann, wenn es vollständig eigenhändig verfasst, unterzeichnet und datiert oder notariell beurkundet wurde.