Faktisch ja. Das Besuchsrecht ist zwar juristisch gesehen nicht nur ein Recht, sondern auch eine Pflicht. Kommt Ihr Ex-Mann dieser Pflicht nicht nach, könnten Sie sich an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde wenden. Sie kann Ihren Ex-Mann aber lediglich ermahnen und ihm Weisungen erteilen. Behörden und Gerichte können keine Be­suche erzwingen.

Ihr Ex-Mann muss aber zumindest für diejenigen Kosten aufkommen, die bei einer allfälligen Fremd­betreuung Ihres Sohns während der Dauer des Besuchsrechts anfallen.