Ja.  Ohne Abschluss eines Ehevertrags hat jeder Ehegatte bei der Scheidung Anspruch auf die Hälfte der Errungenschaft des Ehepartners. Das während der Dauer der Ehe erwirtschaftete Erwerbseinkommen des Partners gehört zu seiner Errungenschaft, soweit es bei der Scheidung noch vorhanden ist.