Ja. Eisenbahnunternehmen haften grundsätzlich für die finanziellen Folgen von Verletzungen. Dies auch dann, wenn die Bahn am Vorfall kein Verschulden trifft. Ihre Mutter ist pensioniert und daher über die Kranken­kasse gegen Unfälle ver­sichert. Franchise und Selbstbehalt muss sie aber selber zahlen. Für diese ungedeckten Kosten muss die Rhätische Bahn respektive deren Haftpflichtversicherung aufkommen.