Ja. Auch nach einer bloss leichten Parkkollision mit geringem Sachschaden reicht es nicht, nur eine Visitenkarte oder einen Zettel mit Adresse und ­Telefonnummer zu hinterlassen. Der Unfallverur­sacher muss den Halter des beschädigten Wagens sofort benachrichtigen und ihm seinen Namen und seine Adresse angeben. Ist das nicht möglich, muss er unverzüglich die Polizei verständigen. Unterlässt er dies, riskiert er eine Busse.