Nein. Angestellte im AHV-­Rentenalter sind nicht mehr gegen Arbeitslosigkeit versichert. Sie müssen keine Beiträge mehr an die Arbeitslosenversicherung zahlen und haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Das gilt auch für Pensionierte, die ihre AHV-­Rente vorbeziehen. Falls Sie keine Arbeit mehr finden und nur schlecht über die Runden kommen, können Sie Ergänzungsleistungen beantragen.