Ja. Gemäss Gesetz haben alle Arbeitnehmer unter 20 Jahren Anspruch auf mindestens fünf Wochen Fe­rien, Arbeitnehmer über 20 Jahre auf mindestens vier Wochen. Bei Ihnen gilt die gesetzliche Minimal­regelung. Denn in Ihrem Arbeitsvertrag ist nichts anderes vereinbart. Es kommt bei Ihnen auch kein Gesamtarbeitsvertrag zur Anwendung, der eine andere Regelung vorsehen würde.

Im Jahr, in dem Sie 20 Jahre alt werden, haben Sie daher bis zu Ihrem Geburtstag anteilsmässig fünf, danach vier Wochen Ferien zugut. Der Monat, in dem Sie geboren wurden, wird dabei in der Regel noch mit fünf Wochen gerechnet.