Ja. Laut Gesetz müssen Sie die gekaufte Ware nach Erhalt so bald wie möglich prüfen und bei offensichtlichen Mängeln sofort reklamieren. Tun Sie das nicht, verlieren Sie die Gewährleistungsansprüche. Nur versteckte Mängel können auch zu einem späteren Zeitpunkt gerügt werden. Das muss aber ebenfalls sofort nach der Entdeckung geschehen.