Ja. Hat Ihr Arbeitgeber für die Angestellten keine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen, muss er den Lohn im Krankheitsfall im ersten Dienstjahr nur für drei Wochen zahlen. Der Anspruch auf Lohnfortzahlung wird auf ein Dienstjahr bezogen berechnet. Das heisst: Mehrere Absenzen im gleichen Dienstjahr werden zusammengerechnet. Man kann also nicht bei jeder Abwesenheit wieder bei null zu zählen beginnen. In den nächsten Dienstjahren beginnt der Anspruch auf Lohnfortzahlung aber jeweils von neuem zu laufen. Und er verlängert sich abhängig vom Dienstalter und der jeweiligen kantonalen Gerichtspraxis um ­mehrere Wochen.